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9. Juni 2026

Immobilie erben im Rems-Murr-Kreis & Stuttgart

Was jetzt zu tun ist

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Alle Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Steuerberater, Fachanwalt für Erbrecht oder Notar. ZuhauseMacher – Alexander Wolfert übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieses Artikels getroffen werden.

Der Anruf beim Notar, der Gang zum Nachlassgericht, ein Schlüssel, den man plötzlich in der Hand hält – ein
geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung bringt neben allem Emotionalen auch ganz konkrete Fragen mit
sich: Was tue ich jetzt damit? Wie viel ist die Immobilie wert? Und was ist steuerlich eigentlich klug?
Gerade im Rems-Murr-Kreis, wo Immobilienpreise in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, steckt im
Erbe oft mehr Vermögen als erwartet. Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick – ohne
Juristendeutsch, dafür mit konkreten Hinweisen.

  1. Erste Orientierung: Was gehört zum Nachlass?
    Bevor Sie Entscheidungen treffen, brauchen Sie Klarheit über den Zustand der Immobilie. Folgende Unterlagen
    sollten Sie möglichst früh zusammenstellen:
  • Aktueller Grundbuchauszug (Einträge, Belastungen, Grundschulden)
  • Energieausweis (Pflicht beim späteren Verkauf)
  • Bestehende Mietverträge (falls vermietet)
  • Unterlagen zu laufenden Krediten oder Hypotheken
  • Wohngebäudeversicherung – läuft zunächst weiter, sollte auf Erben umgeschrieben werden
    Tipp: Das Nachlassgericht stellt auf Antrag einen Erbschein aus – dieser ist oft Voraussetzung für
    Grundbuchänderungen.[1]
  1. Erbengemeinschaft: Wenn mehrere entscheiden müssen
    Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Alle wesentlichen
    Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden.[2]
    Typische Konflikte entstehen, wenn ein Erbe das Haus behalten möchte, ein anderer aber Liquidität braucht. Je
    früher Sie sich als Erbengemeinschaft auf eine Strategie einigen, desto weniger kostet Sie die Uneinigkeit –
    sowohl finanziell als auch emotional. Ein neutraler Makler kann hier oft als sachlicher Vermittler helfen.
  2. Die drei Optionen im Überblick:
    • Selbsteinziehen (emotionale Kontinuität, kein Verkaufsstress, laufende Kosten, ggf. Erbschaftsteuer)
    • Vermieten (Laufende Einnahmen, Immobilie bleibt im Besitz, Verwaltungsaufwand, ggf. aufgebr. Abschreibung)
    • Verkaufen (Liquidität & Klarheit, Steuerliche Vorteile möglich, Emotionale Hürde, Abwicklungsaufwand)
  1. Was viele nicht wissen: Die steuerlichen Vorteile beim Verkauf
    Steuerlich lohnt sich beim Erbfall ein genauerer Blick – denn auf den ersten Blick erscheint Behalten oder
    Vermieten als die sichere Wahl.
    AfA-Neustart – oft unterschätzt
    Die Absetzung für Abnutzung (AfA) erlaubt Vermietern, ein Gebäude jährlich abzuschreiben – bei Gebäuden ab
    Baujahr 1925 in der Regel mit 2 % des Gebäudewerts (§ 7 Abs. 4 EStG).[3] Bei einer geerbten Immobilie
    übernehmen Sie die bereits laufende, meist weit fortgeschrittene Abschreibung. Der Abschreibungszeitraum
    beginnt jedoch mit jedem neuen Käufer neu – auf Basis des aktuellen Kaufpreises.[4] Ein Kauf innerhalb der
    Familie ermöglicht so einen vollständigen AfA-Neustart.
    Keine Grunderwerbsteuer in gerader Linie
    Beim Immobilienverkauf zwischen Eltern und Kindern fällt nach § 3 Nr. 6 GrEStG keine Grunderwerbsteuer an.[5]
    Diese Befreiung gilt für alle Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel) sowie für Stiefkinder
    und deren Ehegatten.[6] In Baden-Württemberg beträgt der reguläre Grunderwerbsteuersatz 5,0 % – bei einem
    Immobilienwert von 500.000 € entspricht das einer Ersparnis von 25.000 €.
    Hinweis: Geschwister sind nicht in gerader Linie verwandt – bei Verkäufen unter Geschwistern fällt
    Grunderwerbsteuer an.[6]
    Schutz vor der "Pflegefalle"
    Wird ein lebenslanger Nießbrauch vorbehalten, kann sich der Beginn der gesetzlichen 10-Jahres-Frist nach § 528
    BGB verzögern oder gehemmt werden.[7] Das Sozialamt kann im Pflegefall dann länger als erwartet auf das
    Vermögen zugreifen. Nach §§ 93 und 102 SGB XII hat der Sozialhilfeträger das Recht, vorgestreckte Pflegekosten
    zurückzufordern – auch bei Beschenkten, wenn die Schenkung innerhalb der Frist liegt.[8]
    Ein klarer Verkauf mit Kaufpreiszahlung kann hier die rechtlich sauberere und besser planbare Lösung sein – weil
    er keine Graubereiche beim Fristlauf hinterlässt.
    • ■ Wichtiger Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte sind stark vom Einzelfall abhängig und können sich durch
  2. Gesetzesänderungen verschieben. Für Ihre persönliche Situation ist die Beratung durch einen Steuerberater und einen
  3. Fachanwalt für Erbrecht zwingend erforderlich.
  4. Was ist Ihre Immobilie im Rems-Murr-Kreis aktuell wert?
    Bevor Sie sich für eine Option entscheiden, brauchen Sie eine realistische Einschätzung des Marktwerts. Der
    Rems-Murr-Kreis ist ein gefragter Wohnstandort im Einzugsbereich Stuttgarts. Je nach Lage (Winnenden,
    Waiblingen, Backnang, Schorndorf oder ländlichere Gemeinden), Baujahr und Zustand können die Werte
    erheblich voneinander abweichen.
  5. Häufige Fehler, die Erben teuer zu stehen kommen
    Zu lange warten: Laufende Kosten laufen weiter – auch wenn keine Entscheidung getroffen wurde.
    Emotionale Preisvorstellung: Der gefühlte Wert entspricht selten dem Marktpreis. Eine professionelle Bewertung
    schützt.
    Ohne lokale Marktkenntnisse verkaufen: Wer den Markt im Rems-Murr-Kreis nicht kennt, riskiert zu günstig
    anzubieten.
    Steuerliche Aspekte ignorieren: Gerade bei Familienverkäufen können steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
    bares Geld bedeuten.
  6. Fazit
    Eine geerbte Immobilie im Rems-Murr-Kreis ist mehr als ein emotionales Thema – sie ist oft das größte Vermögen
    im Nachlass. Mit dem richtigen Überblick, einer ehrlichen Werteinschätzung und professioneller steuerlicher
    Beratung lässt sich fundiert entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Quellenverzeichnis
[1] BGB §§ 1922 ff. (Erbfolge) – www.gesetze-im-internet.de/bgb
[2] BGB §§ 2032 ff. (Erbengemeinschaft) – www.gesetze-im-internet.de/bgb
[3] EStG § 7 Abs. 4 – Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden – www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html
[4] Lohnsteuer-kompakt.de: AfA – Neustart mit jedem Käufer (2025) – www.lohnsteuer-kompakt.de
[5] BFH-Urteil vom 07.11.2018, Az. II R 38/15 – GrESt-Befreiung § 3 Nr. 6 GrEStG – www.bundesfinanzhof.de
[6] Rechtsanwalt-krau.de: Grunderwerbsteuerbefreiung (Oktober 2025) – rechtsanwalt-krau.de
[7] WSS Rechtsanwälte Osnabrück: Nießbrauch und Fristlauf § 528 BGB – wss-osnabrueck.de
[8] Anwalt.de: Sozialhilferegress §§ 93, 102 SGB XII (März 2026) – www.anwalt.de

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